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Die gremien des sjr

Wie arbeitet der SJR überhaupt und wer entscheidet eigentlich was?

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Mitgliedsverbände

Dem Stadtjugendring e. V. gehören derzeit insgesamt 35 Jugendverbände und Initiativen an, die auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendarbeit – teilweise selbst als Dachverbände – tätig sind. Die Mitgliedsverbände entsenden jeweils Vertreter*innen in die Vollversammlung und den Hauptausschuss.

Hauptausschuss

Der Hauptausschuss ist das höchste Gremium zwischen den Vollversammlungen, das alle wichtigen Beschlüsse zwischen den Vollversammlungen fasst. Er wirkt aktiv an der Lösung von jugendpolitischen Problemen mit, fördert die Zusammenarbeit und den Austausch zwischen den Mitgliedsverbänden, nimmt zu aktuellen Fragen der Kinder- und Jugendarbeit Stellung, führt gemeinsame Aktionen durch und vertritt den SJR gegenüber der Öffentlichkeit und Fachverwaltung. Bei Bedarf werden Vertreter*innen aus der Fachverwaltung und anderen Bereichen eingeladen.

Vollversammlung

Die Vollversammlung ist das höchste Organ des Stadtjugendringes. Sie wählt alle 2 Jahre den Vorstand, arbeitet inhaltlich zu jugendpolitisch aktuellen Themen, verabschiedet den Haushaltsplan, nimmt den Geschäftsbericht entgegen und legt in Grundsatzbeschlüssen die Richtlinien der Arbeit des Vorstandes fest. Bei aktuellen Anlässen werden auch Referent*innen zu Vorträgen eingeladen. Die Vollversammlung setzt Arbeitsgruppen für besondere Angelegenheiten ein und wählt die Vertreter*innen in andere Gremien und Organisationen.

Vorstand

Der Vorstand leitet die Arbeit des Stadtjugendringes aufgrund der Beschlüsse der Vollversammlung und des Hauptausschusses. Er führt die Geschäfte und vertritt den Stadtjugendring nach außen und unterhält die Geschäftsstelle des Stadtjugendringes.

Mitgliedschaften und Gremienarbeit

Delegierte des Stadtjugendringes sitzen in allen wichtigen jugendpolitischen Gremien der Landeshauptstadt Hannover, wie z. B. dem Jugendhilfeausschuss, der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung und seiner Unter-Arbeitsgruppen nach §78 KJHG. Der SJR pflegt auch Kontakte zu anderen Organsiationen wie z. B. den Jugendringen anderer Großstädte, dem Freundschaftskreis Hannover-Hiroshima e. V., dem Regions- und Landesjugendringes u.v.a.

Jugendhilfeplanung (nach SGB VIII)

Der Stadtjugendring wirkt in breiter Stelle an der Jugendhilfeplanung der Stadt Hannover mit. Dazu ist er mit eigenen Vertreter*innen in den Gremien vertreten. Die Struktur lässt sich wie folgt skizzieren:

  • Kinder- und Jugendhilfeausschuss (drei SJR-Vertreter*innen)

  • Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung (zwei SJR-Vertreter*innen)

  • Fach AGs (z. B. AG Jugendförderung)

  • Unter AGs (z. B. AG Kinder- und Jugendarbeit, AG Jugendschutz, AG Jugendsozialarbeit, AG Jugendberufshilfe)

Informationen zum Jugendhilfeausschuss sind auch im Sitzungsmanagement der Landeshauptstadt Hannover zu finden.

Die Gremien des SJR: Geschichte
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